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Barrierefreie Websites: Gesetzliche Anforderungen und Umsetzung

Die barrierefreie Gestaltung von Websites ist nicht nur ein ethisches und soziales Anliegen, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung. Für Unternehmen bedeutet dies, dass ihre digitalen Angebote für alle Nutzer zugänglich sein müssen, einschließlich Menschen mit Behinderungen. In diesem Artikel erläutern wir die aktuelle Gesetzeslage in Österreich und Deutschland, welche Websites barrierefrei sein müssen und welche Kriterien dabei zu erfüllen sind.

Gesetzliche Grundlagen der Barrierefreiheit

Österreich und Deutschland setzen die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie RL (EU) 2019/882 um, die ab dem 28. Juni 2025 gilt. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die digitale Barrierefreiheit zu verbessern und sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen EU-weit gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen haben.

Österreich:

  • Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) wurde am 19. Juli 2023 veröffentlicht.
  • Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) legt konkrete Anforderungen fest.

Deutschland:

  • Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) regelt die Anforderungen.
  • Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet private Anbieter zur barrierefreien Gestaltung öffentlich zugänglicher digitaler Angebote.

Geltungsbereich der Gesetze

Die Gesetze gelten für folgende Bereiche:

  • Web-Shops und Apps im E-Commerce
  • Hotel- und Reiseportale
  • Online-Termin-Buchungstools
  • Verlage mit digitalen Publikationen
  • Webseiten für digitale Mitgliedschaften und Abonnements
  • Bankdienstleistungen (z.B. Online-Banking)
  • Dienste für audiovisuelle Medieninhalte (z.B. Streaming-Dienste)

Wer muss ab 28. Juni 2025 barrierefrei sein?

  • Öffentliche Stellen (Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen, öffentliche Einrichtungen)
  • Private Unternehmen mit Websites für breite Bevölkerungsgruppen
  • Internationale Unternehmen

Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro und einer Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro können unter bestimmten Umständen von den Anforderungen befreit werden.

Wesentliche Kriterien der Barrierefreiheit

  1. Wahrnehmbarkeit

    • Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte
    • Untertitel und Audiobeschreibungen für Multimedia-Inhalte
    • Anpassbare Inhalte für verschiedene Bildschirmgrößen
  2. Bedienbarkeit

    • Vollständige Tastaturzugänglichkeit
    • Ausreichend Zeit zur Nutzung von Inhalten
    • Klare Navigation und Struktur
  3. Verständlichkeit

    • Klare und einfache Sprache
    • Vorhersehbare Funktionalität
    • Unterstützung bei Eingaben und Fehlerkorrekturen
  4. Robustheit

    • Kompatibilität mit verschiedenen Benutzeragenten und assistiven Technologien
    • Standardkonformer und fehlerfreier Code

Unterstützung und Fördermöglichkeiten

Wir bei StudioSeilschaft bieten umfassende Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Erstellung barrierefreier Websites. Für österreichische Unternehmen besteht zudem die Möglichkeit, über das Programm KMU.Digital der WKO Förderungen für Beratung und Umsetzung zu erhalten.

Fazit

Barrierefreiheit im Web ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein Zeichen sozialer Verantwortung und wirtschaftlicher Weitsicht. Eine barrierefreie Website erreicht mehr Nutzer, verbessert die Benutzerfreundlichkeit und stärkt das Image Ihres Unternehmens. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Ihre Online-Präsenz für alle zugänglich zu machen und Inklusion in der digitalen Welt zu fördern.

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