Die barrierefreie Gestaltung von Websites ist nicht nur ein ethisches und soziales Anliegen, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung. Für Unternehmen bedeutet dies, dass ihre digitalen Angebote für alle Nutzer zugänglich sein müssen, einschließlich Menschen mit Behinderungen. In diesem Artikel erläutern wir die aktuelle Gesetzeslage in Österreich und Deutschland, welche Websites barrierefrei sein müssen und welche Kriterien dabei zu erfüllen sind.
Österreich und Deutschland setzen die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie RL (EU) 2019/882 um, die ab dem 28. Juni 2025 gilt. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die digitale Barrierefreiheit zu verbessern und sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen EU-weit gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen haben.
Die Gesetze gelten für folgende Bereiche:
Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro und einer Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro können unter bestimmten Umständen von den Anforderungen befreit werden.
Wir bei StudioSeilschaft bieten umfassende Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Erstellung barrierefreier Websites. Für österreichische Unternehmen besteht zudem die Möglichkeit, über das Programm KMU.Digital der WKO Förderungen für Beratung und Umsetzung zu erhalten.
Barrierefreiheit im Web ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein Zeichen sozialer Verantwortung und wirtschaftlicher Weitsicht. Eine barrierefreie Website erreicht mehr Nutzer, verbessert die Benutzerfreundlichkeit und stärkt das Image Ihres Unternehmens. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Ihre Online-Präsenz für alle zugänglich zu machen und Inklusion in der digitalen Welt zu fördern.